Fördermittel für IT-Sicherheit nutzen

Digitalbonus Bayern

Förderprogramm für den bayerischen Mittelstand

Mit diesem Programm richtet sich die Bayerischen Staatsregierung an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte in Bayern haben. Voraussetzung: Die geförderte Maßnahme muss in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommen. Gefördert wird neben der Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt dafür auch 2023 die Summe von 60 Millionen Euro bereit.

Förderkriterien

  • Mitarbeiter < 50
  • Jahresumsatz ≤ 10 Millionen Euro
  • Betriebsstätte in Bayern
  • Gewerbebetrieb nach § 2 GewStG
  • Nicht förderfähig sind Freie Berufe (auch, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden), sowie Apotheken, Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen und Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei.
  • Nicht förderfähig sind zudem Unternehmen in einem aktiven oder angehenden Insolvenzverfahren.